Verein
Vorstand
Statuten
Präsident
Max Chopard-Acklin, Nussbaumen-Obersiggenthal
Projektleiter, Grossrat
"Kein Atommüll im Bözberg! Der Bözberg im Jurapark Aargau ist ein weitgehend grün gebliebener Jurarücken mit aussergewöhnlicher biologischer Vielfalt. Dem gilt es auch im Interesse kommender Generationen Sorge zu tragen -
Youtube-Video."
Kasse
Silke Treusch, Zürich
Weitere Vorstandsmitglieder
Valentin Roniger, Aarau
David Hunziker, Brugg
Kein Atommüll im Bözberg, weil nicht der Weg des geringsten Widerstandes wichtig ist, sondern die Sicherheit!
Ein intransparentes Verfahren ohne Mitwirkung der Bevölkerung führt sicher nicht zum Ziel.
KAIB Vorstand ab 2020
KAIB-Vorstand 2017 - 2019
KAIB-Vorstand 2015 - 2016
KAIB-Vorstand 2013 - 2014
KAIB-Vorstand 2012 - 2013
KAIB-Vorstand 2010 - 2012
Statuten
KAIB Kein Atommüll im Bözberg
Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „KAIB Kein Atommüll im Bözberg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Gipf-Oberfrick.
2. Zweck
Der Verein bezweckt, ein Atommülllager im Bözberg zu verhindern.
3. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Zielsetzung anerkennt und den jährlichen Mitgliederbeitrag entrichtet.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung auf Ende des Kalenderjahres. Die Aufnahme und ein allfälliger Ausschluss der Mitglieder erfolgt abschliessend durch den Vorstand. Ausgeschlossene Mitglieder können an der Vereinsversammlung rekurrieren.
4. Organe
Die Organe des Vereins sind:
a. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, wählt die übrigen Organe, beschliesst über Statutenänderungen und genehmigt Budget und Rechnung. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat mindestens drei Wochen vorher zu erfolgen unter Bekanntgabe von Datum, Ort und Traktanden.
Mitglieder beschliessen mit dem absoluten Mehr der Anwesenden, bei Statuten-änderungen ist eine 2/3- Mehrheit nötig.
b. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und führt die laufenden Geschäfte. Der Vorstand konstituiert sich selbst und regelt die Unterschriftenberechtigung.
c. Die RevisorInnen
Die RevisorInnen, die nicht Mitglieder sein müssen, prüfen einmal jährlich die Rechnung.
5. Finanzen/Haftung
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliederbeiträgen, aus öffentlichen Beiträgen, aus Spenden und einem allfälligen Betriebsgewinn.
Die Mitgliederbeiträge pro Jahr betragen maximal Fr. 50.00 für natürliche Personen und maximal Fr. 200.00 für juristische Personen je nach Grösse.
Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
6. Auflösung
Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder den Verein auflösen. Über die Verwendung des Liquidationserlöses entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20. Mai 2010 genehmigt.
Für das Co-Präsidium:
Elisabeth Burgener Brogli Jörg Wyder
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